§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Freundeskreis Moëlan sur Mer – Lindenfels e.V."
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Lindenfels. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Fürth/Odw. einzutragen.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2
Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung, Aufrechterhaltung, Intensivierung und Pflege der Partnerschaft zwischen Moëlan sur Mer und Lindenfels auf Vereins-, privater und kommunaler Basis, sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
  3. Parteipolitisch und konfessionell ist der Verein neutral.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  6. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3
Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft des Vereins können erwerben:
    a. Alle natürlichen und juristischen Personen
    b. Eingetragene Vereine und Institutionen mit Sitz in der Stadt Lindenfels
  2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben, der sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
  3. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.


§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch
    a. die schriftliche Austritterklärung zum Jahressende
    b. den Tod
    c. den Ausschluss aus wichtigen Gründen, über den der Vorstand mit 2/3 Mehrheit beschließt.
    Gegen den Ausschluss kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit über den Ausschluss.


§ 5
Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind
    a. Die Mitgliederversammlung
    b. Der Vorstand


§ 6
Mitgliederversammlung

  1. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere
    a. Wahl und Abwahl des Vorstandes
    b. Entlastung des Vorstandes
    c. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
    d. Wahl der Kassenprüfer
    e. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    f. Beschlussfassung über Satzungsänderung
    g. Ernennung von Ehrenmitglieder
    h. Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern
  2. Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  3. Zur Mitgliederversammlung wird unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens zehn Tagevorher schriftlich eingeladen. In dringenden Fällen entscheidet der Vorstand über die Verkürzung der Einladungsfrist.
  4. Die Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  5. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit, die Auflösung des Vereins einer 3/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
  6. Anträge an die Mitgliederversammlung sind mind. 3 Tage vorher beim Vorstand einzureichen.
  7. Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Auf schriftliches Verlangen und Begründen von mindestens einem Drittel der Vereinsmitglieder muss der Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen. Eine Mitgliederversammlung ist ebenfalls einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
  8. Über die Mitgliederversammlung ist ein ausführliches Protokoll zu führen. Die Protokolle sind vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnet.

§ 7
Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    a. dem 1. Vorsitzenden
    b. dem 2. Vorsitzenden
    c. dem Kassenwart
    d. dem Schriftführer
    e. mind. zwei, höchstens fünf Beisitzer
  2. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Nachfolger berufen.

§ 8
Zuständigkeiten des Vorstandes

  1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
    b. Verwaltung des Vereinsvermögens
    c. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    d. Erstellung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
    e. Planung und Durchführung von Austauschen und Begegnungen mit den Partnerstädten
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen sind und mind. die Hälfte anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.
  3. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

§ 9
Mitgliedsbeiträge

  1. Von den Mitgliedern des Vereins wird ein Jahresbeitrag erhoben.
  2. Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen die Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§ 10
Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen beschlossen werden (siehe § 6, Absatz 5).
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereis oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Lindenfels, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, bevorzugt für gemeinnützige Zwecke der Städtepartnerschaft Lindenfels und Moelan sur Mer zu verwenden hat.

§ 11
Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt nach der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

Der Verein ist am 2.11.2004 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Fürth/Odw. unter der VR-Nr. 607
eingetragen worden